Pathologischer Abfall ist definiert als Gewebe, Organe und Körperteile, die bei Operationen, Autopsien oder anderen medizinischen Eingriffen entfernt werden. Diese Gegenstände umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, erkennbare Gewebeproben, Plazentas, Biopsiegewebe, amputierte Körperteile und Gliedmaßen. Diese Abfälle werden aus ethischen Gründen nicht als Sonderabfall behandelt.